Die Hansestadt Osterburg (Altmark) ist eine kreisangehörige Stadt und eine Einheitsgemeinde im Landkreis Stendal in der Altmark in Sachsen-Anhalt.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
9500 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
39606
Vorwahlen
03937, 039328 (Ballerstedt, Erxleben teilw., Polkau), 039388 (Walsleben teilw.), 039390 (Königsmark), 039392 (Flessau, Gladigau, Rossau teilw.)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Osterburg (Altmark)
Markt 1
39606 Osterburg (Altmark)
2. Einwohnermeldeamt Osterburg
Markt 1
39606 Osterburg (Altmark)
3. Ordnungsamt Osterburg
Markt 1
39606 Osterburg (Altmark)
Gemeinde Osterburg (Altmark) – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:30
- Dienstag: 08:30 - 17:00
- Mittwoch: 08:30 - 15:30
- Donnerstag: 08:30 - 15:30
- Freitag: 08:30 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es sind keine spezifischen neuen Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Osterburg (Altmark) verfügbar, da die bereitgestellten Informationen sich auf den Flächennutzungsplan der Hansestadt Salzwedel beziehen und keine aktuellen oder spezifischen Details über Osterburg enthalten.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.