Die Hansestadt Osterburg (Altmark) ist eine kreisangehörige Stadt und eine Einheitsgemeinde im Landkreis Stendal in der Altmark in Sachsen-Anhalt.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
9500 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
39606
Vorwahlen
03937, 039328 (Ballerstedt, Erxleben teilw., Polkau), 039388 (Walsleben teilw.), 039390 (Königsmark), 039392 (Flessau, Gladigau, Rossau teilw.)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Osterburg (Altmark)
Markt 1
39606 Osterburg (Altmark)
2. Einwohnermeldeamt Osterburg
Markt 1
39606 Osterburg (Altmark)
3. Ordnungsamt Osterburg
Markt 1
39606 Osterburg (Altmark)
Gemeinde Osterburg (Altmark) – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:30
- Dienstag: 08:30 - 17:00
- Mittwoch: 08:30 - 15:30
- Donnerstag: 08:30 - 15:30
- Freitag: 08:30 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es sind keine spezifischen neuen Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Osterburg (Altmark) verfügbar, da die bereitgestellten Informationen sich auf den Flächennutzungsplan der Hansestadt Salzwedel beziehen und keine aktuellen oder spezifischen Details über Osterburg enthalten.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.