Die Hansestadt Osterburg (Altmark) ist eine kreisangehörige Stadt und eine Einheitsgemeinde im Landkreis Stendal in der Altmark in Sachsen-Anhalt.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
9500 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
39606
Vorwahlen
03937, 039328 (Ballerstedt, Erxleben teilw., Polkau), 039388 (Walsleben teilw.), 039390 (Königsmark), 039392 (Flessau, Gladigau, Rossau teilw.)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Osterburg (Altmark)
Markt 1
39606 Osterburg (Altmark)
2. Einwohnermeldeamt Osterburg
Markt 1
39606 Osterburg (Altmark)
3. Ordnungsamt Osterburg
Markt 1
39606 Osterburg (Altmark)
Gemeinde Osterburg (Altmark) – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:30
- Dienstag: 08:30 - 17:00
- Mittwoch: 08:30 - 15:30
- Donnerstag: 08:30 - 15:30
- Freitag: 08:30 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es sind keine spezifischen neuen Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Osterburg (Altmark) verfügbar, da die bereitgestellten Informationen sich auf den Flächennutzungsplan der Hansestadt Salzwedel beziehen und keine aktuellen oder spezifischen Details über Osterburg enthalten.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.